Satzung
PRÄAMBEL
Wir Wirtschaftsjunioren Mlttelthüringen verstehen uns als Stimme der jungen W¡rtschaft in einer pluralistischen
Gesellschaft. Wir engagieren uns für ein zukunftsfähiges, generationengerechtes und ressourcenbewusstes
Mittelthüringen. Über Branchen hinweg; e¡nt uns unser Leistungs-, Bildungs- und Gestaltungswille. Wir setzen auf die
Traditionen ehrbaren Unternehmertums, wie Verantwortungsbewusstsein, lntegrität und Wertekompetenz. Mit
Gründergeist, lnnovationskraft und einem lebendigen Netzwerk vertreten wir unsere Positionen:
Wir werben für innovatíves Unternehmertum
Wir erklären Wirtschaft
Wir helfen beim Übergang von der Schule in den Beruf
Wir tragen gesellschaftliche Verantwortung
§ 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR
1. Der Wirtschaftsjuniorenkreis führt die BezeichnungWirtschaftsjunioren Mittelthüringen e.V.“. Der
Verein ist im Vereinsregister unter der Nummer VR 161136 eingetragen.
2. Die Wirtschaftsjunioren haben ihren Sitz in Erfurt.
3. Das Geschäftsjahr der Wirtschaftsjunioren Mittelthüringen entspricht dem Kalenderjahr
4. Die Wirtschaftsjunioren sind Mitglieder der ,,Wirtschaftsjunioren Thüringen“, der
,,Wirtschaftsjunioren Deutschland“ und zu gleich über diese Organisation Mitglied der Junior Chamber
lnternational (JCl).
§ 2 ZWECK
1. Die Wirtschaftsjunioren Mittelthriringen e.V. engagieren sich unter Ausschluss von Partei- und
Religionspolitik im Bewusstsein ihrer kulturellen, sozialen, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen
Verantwortung in der Region Mittelthüringen.
Die Wirtschaftsjunioren schaffen ein Netzwerk aus jungen Unternehmerlnnen, Freiberuflerlnnen und
leitenden Angestellten der Region Erfurt – Weimar, welches durch einen toleranten und
gegense¡t¡gen Austausch von Meinungen und Kontakten geprägt ist.
Die Wirtschaftsjunioren wollen in der öffentlichkeit ihre Thesen und Standpunkte insbesondere zu
aktuellen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Themen darlegen.
Die Wirtschaftsjunioren wollen insbesondere junge Menschen an das Wirtschaftsleben heranführen
und Existenzgründer mit dem Netzwerk der Wirtschaftsjunioren unterstützen.
2.Zur Erreichung der Ziele des Vereins verpflichten sich alle Mitglieder, zur aktiven Teilnahme an den
Vereinsveranstaltungen sowie zur aktiven Tätigke¡t in vor-genannten Tätigkeitsbereichen. Der Zweck
wird insbesondere verwirklicht durch Bildung von Arbeitskreisen für die jeweiligen Betätigungen,
durch Einzel-veranstaltungen aufvorgenannten Gebieten und andere der Zweckerreichung
dienenden Maßnahmen.
3. Mitglieder oder für den Verein Tätige dürfen keine Zuwendungen für lhre Tätigkeit aus Mitteln des
Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
5. Der Verein, dessen Ziele und lnhalte sowie die Kontakte des Vereins dürfen nicht vordergründig für
einen eigenen bzw. persönlichen wirtschaftlichen Vorteil genutzt werden. Díes widerspricht der Ethik
und den Zielen des Vereins. Hierzu zählt auch die ungenehmigte Nennung bzw. Verwendung des
Namens bzw. der Wort-Bildmarke ,,Wirtschaftsjunioren Mittelthüringen“. Diese ist in jedem Fall mit
dem Vereinsvorstand abzustimmen.
§ 3 ERWERB DER ORDENTLICHEN MITGLIEDSCHAFT
1. Ordentliches Mitglied kann werden, wer als Selbständige(r) oder leitende(r)Angestellte(r)
unternehmerische Aufgaben wahrnimmt oder sich für die Übernahme solcher Aufgaben heranbildet.
2. Die Mitgliedschaft verpflichtet zu aktiven Engagement im Sinne der Ziele der Wirtschaftsjunioren
und beinhaltet die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Arbeit
der Wirtschaftsjunioren.
3. Vor Erwerb der Mitgliedschaft soll der Aufnahmekandidat regelmäßig als Gast an Veranstaltungen
der Wirtschaftsjunioren teilgenommen haben. Wirtschaftsjunioren aus anderen Juniorenkreisen, die
sich räumlich verändern, können mit sofortiger Wirkung aufgenommen werden.
4. Uber díe Aufnahme entscheidet der Vorstand unter der Berücksichtigung der Sätze 1 bis 3. Die
Mitglíedschaft wird geeigneten Aufnahmekandidaten durch den Vorstand angetragen und schriftlich
durch den Kandidaten bestät¡gt.
§ 4 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mitglied 40 Jahre alt wird.
2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt. Der Austritt ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor Ende des Kalenderjahres, zu
dem der Austritt gewünscht ist, mitzuteilen. Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss. DerAusschluss ist zulässig, wenn ein Mítglíed den von
den Wirtschaftsjunioren verfolgten Zielen erheblich zuwider handelt, das Ansehen der
Wirtschaftsjunioren schädigt oder seinen Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt. Über den
Ausschluss entscheidet der Vorstand. Über einen Einspruch gegen den Ausschluss entscheidet die
M itgliederversa mm lung.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitglieds.
§ 5 FÖRDERMITGLIEDER
1. Personen, die aus den in 5 4.l genannten Grund nicht mehr ordentliches Mitglied sínd, werden
automatisch Fördermitglied, es sei denn, sie zeigen bis spätestens 2 Wochen vor Ende des
Kalenderjahres an, in dem sie letztmalig ordentliche Mitglieder sind, dass sie den Verein nach der
ordentlichen Mitgliedschaft verlassen wollen.
2. Personen, die aus anderen Gründen nicht Mitglied sein können, können einen Antrag gegenüber
den Vorstand auf Fördermitgl¡edschaft stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand unter
Berücksichtigung des 5 2 Satz 1 – 5.
3. Fördermitglieder haben beratende Funktion.
§ 6 EHRENMITGLIEDER
1. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung je Geschäftsjahr maximal drei
Personen die Ehrenmitgliedschaft antragen.
2. Als Ehrenmitglied können Personen des öffentlichen Lebens vorgeschlagen werden, die sich in
besonderen Maße um die Wirtschaftsjunioren Mittelthüringen verdient gemacht haben.
§ 7 BEITRÄGE
1. Die Wirtschaftsjunioren erheben einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung
festgelegt wird. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Januar im Voraus fällig.
2. Von den Fördermitgliedern wird der volle Beitrag erhoben
3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit
§ 8 ORGANE
1. Organe der Wirtschaftsjunioren sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 9 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
1. Die Jahresmitgliederversammlung findet im Dezember eines jeden Kalenderjahres statt.
2. Die Jahresmitgliederversammlung entscheidet über die ihr durch Gesetz oder diese Satzung
zugewiesenen Angelegen heiten.
3. Die Jahresmitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig
– die Erstattung eines Geschäftsberichtes durch den Vorstand
– der Bericht des Rechnungsprüfers
– die Bestellung eines Rechnungsprüfers für das folgende Geschäftsjahr
– die Entlastungen des Vorstandes
– die Wahl des Vorstandes
– die Grundzüge der kommenden Jahresarbeit
– die sonstigen in dieser Satzung festgelegten Fälle.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von einem Drittel der ordentlichen
Mitglieder durch den Vorstand einzuberufen. Der Vorstand selbst hat eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das lnteresse des Vereins dies erfordert.
5. Die Einberufung einer Mitgliederversammlung muss mit einer Frist von 7 Tagen unter Angabe der
Tagesordnung schriftlich vorgenommen werden. Die Schriftform ist gewahrt, wenn Einladung und
Tagesordnung per E-Mail an die von den Mitgliedern jeweils benannte E-Mail-Adresse versandt
worden sind. Die Einladung erfolgt durch den Kreissprecher oder durch ein beauftragtes
Vorstandsmitglied. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig,
sofern die Hälfte der ordentlichen Mitglieder oder aber 15 ordentliche Mitglieder anwesend sind.
6. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst. Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder. Wahlen finden auf Antrag geheim
statt. Über Mitgliederversammlungen ist ein vom Kreissprecher und vom Schriftführer
unterzeichnetes Protokoll anzufertigen.
§ 10 VORSTAND
1. Der Vorstand der Wirtschaftsjunioren Mittelthüringen besteht aus 6 Mitgliedern, dem
Kreissprecher, 4 weiteren Vorstandsmitgliedern und dem ,,Past President“.
2. Der Kreíssprecher, seine Stellvertreter sowie die übrigen Vorstandsmitglieder werden von den
Mitgliedern einzeln durch einfache Mehrheit gewählt. Soweit bei der Wahl keine anderweitige
Bestimmung getroffen wird, sind die übrigen Vorstandsmitglieder neben dem Kreissprecher als
Stellvertreter gewählt. Der jeweils aus dem Amt ausgeschiedene Kreissprecher ist als ,,Past President“
für die Dauer eines Jahres nach Beendigung seines Amtes als Kreissprecher ebenfalls Mitglied des
Vorstandes.
3. Der Vorstand kann seíne Tätigkeit in in Ressorts aufteilen und sich eíne Geschäftsordnung geben
4. Der Vorstand führt die Geschäfte der Wirtschaftsjunioren und entscheidet über alle
Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
5. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Wirtschaftsjunioren Mittelthüringen
gemeinsam nach außen. Gleiches gilt für die Geschäftsführung.
6. Die Vorstandssitzungen sind für alle Mitglieder öffentlich.
7. Der Kreissprecher wird jährlich neu gewählt. Eine Wiederwahl soll höchstens einmal stattfínden.
Die restlichen Vorstandsmitglieder werden auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl soll ebenfalls nur
einmal stattfinden.
§ 11 ARBEITSKREISE
Der Vorstand kann für bestimmte Aufgabenbereiche oder einzelne Angelegenheiten aus dem
Tätigkeitsbereich der Wirtschaftsjunioren Arbeitskreise aus Mitgliedern und Sachverständigen
einsetzen. Die Mitglieder des jeweiligen Arbeitskreises wählen ihren Sprecher auf die Dauer eines
Jahres, wobei der Sprecher ordentliches Mitglied der Wírtschaftsjunioren sein muss. Er kann an den
Sitzungen des Vorstandes für den Bereich seines Arbeitskreises mit Stimmrecht, zu anderen Punkten
lediglich beratend teilnehmen.
§ 12 ÄNDERUNG DER SATZUNG
1. Die Anderung der Satzung kann nur in einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung beschlossen
werden. lst díe erste Versammlung nicht beschlussfähig, wird spätestens innerhalb von 5 Wochen
eine neue Versammlung einberufen, die auf alle Fälle beschlussfähig ist. Die Ladung zur neuen
Versammlung hat nach 59 Absatz 5 Satz 1-2 dieser Satzung stattzufinden.
2. Die Anderung der Satzung kann in einer Mitgliederversammlung mit2/3 Mehrheit der
abgegebenen Stimmen getroffen werden.
§ 13 AUFLÖSUNG DES VEREINS
lm Falle der Auflösung der Wirtschaftsjunioren Mittelthüringen e.V. ist das Vermögen dem
Wirtschaftsjunioren Thüringen e.V. zuzuführen, der es ausschließlich für die seiner Satzung gemäßen
Zwecke zu verwenden hat.
(Fassung 2019)